Nachhilfe und Arbeitsrecht (VNN-Talk vom 19.4.22)

Themen, die in diesem VNN-Talk behandelt werden:

  • Scheinselbstständigkeit, was ist das und wie gehe ich damit rechtssicher um?
  • Muss/Soll ich mit einem freuen Mitarbeiter einen schriftlichen Vertrag abschließen?
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Honorar-, einem Werks- und einem Dienstvertrag?
  • Was sollte alles in einem Honorarvertrag stehen?
  • Kann ich das Risiko einer Scheinselbstständigkeit minimieren?
  • Müssen einem freien Mitarbeiter auch Urlaubs- oder Krankentage gewährt werden?
  • Wie gehe ich damit um, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird?

Definition freie Mitarbeiter

Freie Mitarbeiter sind Personen, die als Dienstleister für einen anderen tätig werden, ohne Arbeitnehmer zu sein.

Abgrenzung Arbeitnehmer (Angestellter) - freier Mitarbeiter

Das Beschäftigungsverhältnis unterscheidet sich durch den Grad der persönlichen
Abhängigkeit.
Frage: Wie frei kann der Erwerbstätige seine Tätigkeit ausüben?

Achtung: Bezeichnung des Vertrags als „Freier Mitarbeitervertrag“ oder Wille der Vertragsschließenden sagen noch nichts darüber aus, ob ein für ein Unternehmen Tätiger als freier Mitarbeiter oder als Angestellter einzuordnen ist!! Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung der Tätigkeit!! 

Indizien für Selbstständigkeit:

Fazit: Freier Mitarbeiter ist, wer seine Tätigkeiten im Wesentlichen frei gestalten und seine Arbeitszeit frei einteilen kann. 

Achtung: Freien Mitarbeitern stehen keine Arbeitnehmerschutzrechte zu!! 

Rechtsfolge fehlerhafter Einordnung als freier Mitarbeiter

  • Keine Anwendung arbeitsrechtlicher Schutznormen
  • Evtl. nachträgliche Anpassung der Vergütung
  • Evtl. Rückforderung zu hoch gezahlter Vergütung
  • Nachzahlungspflicht der Sozialversicherungsbeiträge
    Grund: keine Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber bei freien
    Mitarbeitern 
  • Im Einzelfall strafrechtliche Sanktionen möglich ( § 266a StGB) 

Definition Scheinselbstständigkeit

Scheinselbständigkeit liegt dann vor, wenn ein Erwerbstätiger formal als Selbständiger
auftritt, tatsächlich aber eine persönlich und wirtschaftlich abhängig beschäftigte Person ist. Eine Abgrenzung zwischen tatsächlichen Selbstständigen und Scheinselbstständigen ist im
Einzelfall oft schwierig, da die Grenze hier fließend ist.

Beachte: Weitere Abgrenzung zum arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen. 

Indizien Vermutung der Scheinselbstständigkeit und Abgrenzung Selbstständigkeit - Scheinselbstständigkeit

Erläuterung Weisungsgebundenheit: 

  1. in fachlicher Hinsicht: Anweisungen hinsichtlich der Art und Weise der
    Leistungserbringung. 
  2. in zeitlicher Hinsicht: Weisungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich Dauer und Zeit
    der Leistungserbringung. Dabei legt der Auftraggeber beispielsweise eine
    „Anwesenheitspflicht“ von 8 bis 18 Uhr fest oder integriert den freien Mitarbeiter in
    interne Dienst- oder Schichtpläne. 
  3. in örtlicher Hinsicht: Der Auftraggeber bestimmt den Arbeitsort. 
Die tatsächlichen Verhältnisse sind entscheidend. Es zählt, wie das Verhältnis gelebt wird, weniger wie es geregelt ist.

Konsequenzen vorgetäuschter Selbstständigkeit

Hohe Kosten und ggf. Strafe für den Arbeitgeber, wenn der Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung nachträglich Scheinselbstständigkeit bei freien Mitarbeitern im Betrieb feststellt!

Vertragsergänzung für Lehrkräfte, damit Schulen nicht die eigenen Lehrkräfte abwehren

Viele Nachhilfeschulen haben die Erfahrung gemacht, dass im Rahmen der Förderprogramme die Schulen, an die die eigenen Lehrkräfte geschickt wurden, die eigenen Lehrkräfte versuchen abzuwerben bzw. dann auch selbst unter Vertrag nehmen.

Um dies zu verhindern, finden Sie hier eine Vertragsergänzung für freie Mitarbeiter (<- Hier klicken), die neben dem Honorarvertrag unterschrieben werden sollte.

Fragen und Antworten

Die Vorgaben des TÜV und ähnlichen Institutionen dienen der Einhaltung eines Qualitätsstandards. Der Beauftragte kann verpflichtet werden, diesen Standard einzuhalten. Wie und auf welche Art und Weise er dieses Ziel erreicht, bleibt aber ihm überlassen.

Die Termine und einzelne Vorgaben wie Unterschriftenlisten stehen der Beurteilung als Selbstständigem nicht entgegen. Das Gesamtbild der Tätigkeit ist entscheidend!

Diese Frage kann ich nicht beantworten, ohne zu wissen, welche Daten eingegeben und wie diese verarbeitet werden. Der Mindestinhalt einer Rechnung bestimmt sich nach § 14 UStG.

Diese Frage betrifft ausschließlich den steuerlichen Bereich. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihren Steuerberater. Zudem verweise ich auf den Vortrag von Frau Arndt.

Julia Schoberth

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht.

Rössler Rechtsanwälte, Königstraße 42, 90762 Fürth